Allgemeine Geschäftsbedingungen

Version January 2023

ARTIKEL 1 | Unternehmensangaben

  1. Holon Events ist ein Handelsname von Holon Rental B.V. mit Sitz in Leusden, Plantageweg 13K (Niederlande). Diese private Gesellschaft ist bei der Handelskammer unter der Nummer 97682497 registriert.
ARTIKEL 2 | Anwendbarkeit
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle bestehenden und zukünftigen Verträge, Aufträge und zusätzlichen oder Folgeaufträge zwischen Holon Events und der anderen Vertragspartei.
  2. Alle Personen, die von Holon Events mit der Ausführung eines Auftrags der anderen Vertragspartei beauftragt oder daran beteiligt sind (Mitarbeiter von Holon Events und beauftragte Dritte), können sich auf die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berufen.
  3. Die Anwendbarkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen der anderen Partei, unter welchem Namen auch immer, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Allgemeine Geschäftsbedingungen der anderen Partei sind nur anwendbar, wenn Holon Events dies vor Vertragsabschluss ausdrücklich schriftlich erklärt hat. In diesem Fall haben im Falle widersprüchlicher Bestimmungen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Holon Events Vorrang.
  4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder für unwirksam erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen uneingeschränkt gültig. Holon Events und die andere Vertragspartei werden sich dann beraten, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, die die unwirksamen oder für unwirksam erklärten Bestimmungen ersetzen, wobei der Zweck und der Sinn der ursprünglichen Bestimmung so weit wie möglich beachtet werden.
ARTIKEL 3 | Angebote und Kostenvoranschläge
  1. Alle Angebote und Kostenvoranschläge sind unverbindlich und können widerrufen werden.
  2. Die Lieferzeiten in den Angeboten von Holon Events sind unverbindlich, sofern nicht anders vereinbart. Die Überschreitung der angegebenen Frist stellt keinen zurechenbaren Mangel seitens Holon Events dar und berechtigt die andere Partei nicht zur Auflösung des Vertrags oder zu Schadenersatz.
  3. Falls die Annahme (in geringfügigen Punkten) vom Angebot im Kostenvoranschlag abweicht, ist Holon Events daran nicht gebunden. Der Vertrag kommt dann nicht gemäß dieser abweichenden Annahme zustande, es sei denn, Holon Events gibt etwas anderes an.
  4. Wurde der anderen Partei ein Modell, ein Beispiel, ein Entwurf, eine Skizze oder ein Budget gezeigt, so gilt dies nur als unverbindliche Angabe, ohne dass die erbrachten Leistungen diesem entsprechen müssen, es sei denn, es wurde ausdrücklich vereinbart, dass das zu liefernde Endprodukt diesem entspricht.
  5. Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet Holon Events nicht, einen Teil der im Angebot oder Kostenvoranschlag enthaltenen Waren und/oder Dienstleistungen zu einem entsprechenden Teil des angebotenen Preises zu liefern.
  6. Angebote oder Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für die Erbringung ähnlicher Dienstleistungen zu einem späteren Zeitpunkt.
ARTIKEL 4 |  Ausführung des Vertrags
  1. Holon Events wird den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen und in Übereinstimmung mit den Anforderungen guter Handwerkskunst ausführen.
  2. Alle Dienstleistungen von Holon Events werden auf der Grundlage einer Verpflichtung zur bestmöglichen Leistung erbracht, es sei denn, Holon Events hat im schriftlichen Vertrag ausdrücklich ein Ergebnis versprochen und das betreffende Ergebnis wurde auch mit ausreichender Genauigkeit beschrieben.
  3. Die andere Vertragspartei stellt sicher, dass alle Daten, die Holon Events als wesentlich bezeichnet oder die die andere Vertragspartei vernünftigerweise als wesentlich für die Ausführung des Vertrags ansehen sollte, Holon Events rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Werden die für die Ausführung des Vertrags erforderlichen Daten Holon Events nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, hat Holon Events das Recht, die Ausführung des Vertrags auszusetzen und/oder der anderen Vertragspartei die durch die Verzögerung entstandenen zusätzlichen Kosten in Rechnung zu stellen.
  4. Wenn die andere Partei Holon Events Informationsträger, elektronische Dateien oder Software usw. zur Verfügung stellt, garantiert sie, dass die Informationsträger, elektronischen Dateien oder Software frei von Viren und Mängeln sind.
  5. Wenn vereinbart wurde, dass der Vertrag in Teilschritten ausgeführt wird, kann Holon Events die Ausführung der zu einem späteren Schritt gehörenden Teile aussetzen, bis die andere Partei die Ergebnisse des vorherigen Schritts schriftlich genehmigt hat.
  6. Wenn Arbeiten von Holon Events oder von Holon Events im Rahmen des Auftrags beauftragten Dritten am Standort der anderen Partei oder an einem von der anderen Partei bestimmten Standort ausgeführt werden, stellt die andere Partei die von diesen Mitarbeitern angemessen gewünschten Einrichtungen kostenlos zur Verfügung.
ARTIKEL 5 | Laufzeit des Vertrags und Kündigung
  1. If the agreement has been entered into for a specific assignment, the agreement will end at the end of the assignment and can only be terminated prematurely with due observance of the provisions of Article 6. In the event of rental, the provisions of Article 2 of the additional rental conditions also apply.
  2. Wurde der Vertrag für einen bestimmten Auftrag abgeschlossen, endet der Vertrag mit Ablauf des Auftrags und kann nur unter Beachtung der Bestimmungen in Artikel 6 vorzeitig gekündigt werden. Im Falle einer Vermietung gelten zusätzlich die Bestimmungen in Artikel 2 der zusätzlichen Mietbedingungen. In allen anderen Fällen wird der Vertrag über Dienstleistungen, sofern nicht anders vereinbart, für einen Zeitraum von einem Jahr geschlossen. Die Laufzeit des Vertrags beginnt mit dem Zeitpunkt der tatsächlichen Erbringung der Dienstleistung. Nach Ablauf der Laufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr, sofern nicht eine der Parteien schriftlich kündigt. Die Kündigung muss unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Ende des Kalendermonats erfolgen, sofern nachstehend nichts anderes angegeben ist.
  3. Holon Events kann einen Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Frist von mindestens einem (1) Monat kündigen, wenn bestimmte Produkte oder Dienstleistungen nicht mehr geliefert werden oder technische oder (wirtschaftliche) Gründe dies erfordern, ohne dass Holon Events zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet ist.
ARTIKEL 6 | Stornierung / vorzeitige Kündigung
  1. Abgeschlossene Verträge (Dienstleistungen und/oder Vermietung) können unter Einhaltung der nachstehenden Bestimmungen vorzeitig gekündigt werden.
  2. Bei Veranstaltungen oder Vermietungen innerhalb der Europäischen Union fallen bei einer Stornierung mindestens 45 Tage vor dem Liefertermin oder der Ausführung des Vertrags keine Kosten an. Bei einer Stornierung zwischen 44 und 7 Tagen vor dem Liefertermin oder der Ausführung des Vertrags werden 50 % der Kosten in Rechnung gestellt. Bei Stornierungen 6 Tage oder weniger vor dem Liefertermin oder der Ausführung des Vertrags werden 100 % der Gesamtmiete in Rechnung gestellt. Im Falle einer Stornierung werden die Versand- oder Transportkosten nicht in Rechnung gestellt.
  3. Bei Veranstaltungen oder Anmietungen außerhalb der Europäischen Union werden bei einer Stornierung mindestens 45 Tage vor dem Liefertermin oder der Vertragsausführung 50 % der vereinbarten Kosten in Rechnung gestellt. Bei einer Stornierung zwischen 44 und 7 Tagen vor dem Liefertermin oder der Vertragsausführung werden 75 % der vereinbarten Kosten in Rechnung gestellt. Bei Stornierungen 6 Tage oder weniger vor dem Liefertermin oder der Ausführung des Vertrags werden 100 % der vereinbarten Kosten in Rechnung gestellt. Zusätzlich werden die Holon Events bereits entstandenen Versand- oder Transportkosten in Rechnung gestellt.
ARTIKEL 7 | Beauftragung Dritter
  1. Wenn und soweit dies für die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrags erforderlich ist, hat Holon Events das Recht, bestimmte Tätigkeiten von Dritten ausführen zu lassen.
  2. Holon Events haftet nicht für Mängel der beauftragten Dritten, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Holon Events vor.
  3. Wenn beauftragte Dritte ihre Haftung im Zusammenhang mit der Ausführung eines Auftrags zugunsten der anderen Partei beschränken möchten, übernimmt Holon Events die Verantwortung und legt hiermit fest, dass jeder Auftrag die Befugnis hat, etwaige Haftungsbeschränkungen Dritter auch im Namen der anderen Partei zu akzeptieren.
ARTIKEL 8 | Preise
  1. Die von Holon Events verwendeten Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und sonstige Abgaben sowie ohne im Rahmen des Vertrags anfallende Kosten, einschließlich Verwaltungskosten, sofern nicht anders angegeben.
  2. Zusätzliche Arbeiten werden nachträglich zum vereinbarten Stundensatz in Rechnung gestellt. Wenn kein Stundensatz vereinbart wurde, gilt ein Stundensatz von 95,00 € pro Stunde.
  3. Die vereinbarten Preise basieren auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Kostenfaktoren. Holon Events behält sich das Recht vor, der anderen Partei Preiserhöhungen proportional zu den Preiserhöhungen der Lieferanten von Holon Events und anderen Änderungen der preisbestimmenden Faktoren, wie Wechselkurse und schwankende Rohstoffpreise, in Rechnung zu stellen.
ARTIKEL 9 | Änderung des Vertrags
  1. Sollte sich während der Ausführung des Vertrags herausstellen, dass für die ordnungsgemäße Ausführung eine Änderung und/oder Ergänzung der auszuführenden Arbeiten erforderlich ist, werden die Parteien rechtzeitig und in gegenseitigem Einvernehmen Beratungen aufnehmen, um den Vertrag entsprechend zu ändern.
  2. Wenn die Parteien einer Änderung und/oder Ergänzung des Vertrags zustimmen, hat Holon Events das Recht, den Zeitpunkt oder die Art der Ausführung zu ändern und den Preis entsprechend anzupassen.
ARTIKEL 10 | Zahlung
  1. Sofern die Art der Dienstleistung oder der Vereinbarungen nichts anderes vorschreibt, werden Rechnungen immer nach Beendigung des (Teil-)Auftrags und/oder der Mietdauer gestellt. Holon Events ist berechtigt, eine Vorauszahlung zu verlangen.
  2. Die Zahlung muss innerhalb der auf den Rechnungen oder in der Vereinbarung angegebenen Frist in der von Holon Events angegebenen Weise in der Währung erfolgen, in der die Rechnung gestellt wurde. Ist kein Zahlungsdatum oder keine Zahlungsfrist angegeben, gilt eine Frist von 14 Tagen nach Rechnungsdatum. Die andere Partei ist nicht zur Aufrechnung oder Aussetzung berechtigt.
  3. Holon Events hat das Recht, die von der anderen Partei geleisteten Zahlungen zunächst zur Verringerung der Kosten, dann zur Verringerung der aufgelaufenen Zinsen und schließlich zur Verringerung der laufenden Zinsen und der Hauptsumme zu verwenden, auch wenn zum Zeitpunkt der Zahlung etwas anderes angegeben ist.
  4. Im Falle einer (beabsichtigten) Liquidation, eines (Antrags oder einer Erklärung auf) Konkurs, eines (Antrags auf Gewährung einer) Zahlungseinstellung, eines (Antrags auf) Anwendung der gesetzlichen Umschuldung der Gegenpartei oder im Falle einer Pfändung eines wesentlichen Teils des Vermögens der Gegenpartei, ohne dass diese Pfändung innerhalb einer angemessenen Frist aufgehoben wird, werden die Forderungen von Holon Events gegenüber der Gegenpartei sofort fällig und zahlbar.
ARTIKEL 11 | Inkassokosten
  1. Wenn die andere Partei in Verzug ist oder eine oder mehrere ihrer Verpflichtungen nicht erfüllt, trägt die andere Partei alle angemessenen Kosten, die bei der außergerichtlichen Einziehung der Zahlung entstehen. Wenn die andere Partei mit der rechtzeitigen Zahlung eines Geldbetrags in Verzug bleibt, verwirkt sie eine sofort fällige und zahlbare Vertragsstrafe in Höhe von 15 % des noch ausstehenden Betrags, mindestens jedoch 250,00 €. Wenn Holon Events höhere Kosten entstanden sind, die angemessen notwendig waren, haben diese ebenfalls Anspruch auf Erstattung.
  2. Die Gegenpartei schuldet die gesetzlichen (Handels-)Zinsen auf die entstandenen Inkassokosten.
ARTIKEL 12 | Aussetzung und Auflösung
  1. Holon Events ist berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, wenn die andere Partei ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht oder nicht vollständig erfüllt, wenn Holon Events nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die begründete Befürchtungen aufkommen lassen, dass die andere Partei ihren Verpflichtungen nicht nachkommen wird, wenn die andere Partei aufgefordert wurde, eine Sicherheit für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag zu leisten, und diese Sicherheit nicht oder nur unzureichend geleistet wird, oder wenn die andere Partei einen Antrag auf Zahlungsaufschub, die Anwendung des WSNP oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellt.
  2. Darüber hinaus ist Holon Events berechtigt, den Vertrag aufzulösen, wenn Umstände eintreten, die die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen oder nach Maßstäben der Angemessenheit und Billigkeit nicht mehr verlangt werden können, oder wenn andere Umstände eintreten, die eine unveränderte Aufrechterhaltung des Vertrags nicht mehr erwarten lassen.
  3. Wird der Vertrag aufgelöst, sind die Forderungen von Holon Events gegenüber der anderen Partei sofort fällig und zahlbar. Wenn Holon Events die Erfüllung seiner Verpflichtungen aussetzt, behält es seine Ansprüche nach dem Gesetz und dem Vertrag. Holon Events haftet nicht für Schäden, die durch diese Aussetzung (der Arbeit) entstehen.
ARTIKEL 13 | Haftung
  1. Holon Events hat eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen für den Fall, dass es oder einer seiner Mitarbeiter während der Ausführung des Vertrags Personen- und/oder Sachschäden der anderen Partei verursacht. Eine Kopie dieser Police wird der anderen Partei auf Anfrage zugesandt.
  2. Die gemeinsame Haftung von Holon Events, seinen Direktoren sowie seinen Mitarbeitern und allen Personen, die an der Ausführung eines Auftrags der anderen Partei beteiligt sind, ist auf den Betrag begrenzt, der im jeweiligen Fall im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung von Holon Events gezahlt wird.
  3. Die andere Partei stellt Holon Events von Schadensersatzansprüchen Dritter frei, die nicht durch die (Betriebshaftpflicht-)Versicherungspolice(n) abgedeckt sind.
  4. Wenn und soweit aus irgendeinem Grund keine Zahlung aus der/den genannten Versicherung(en) erfolgt, ist die Gesamthaftung auf einen Betrag von 5.000 € (in Worten: fünftausend Euro) begrenzt.
  5. Holon Events haftet in keinem Fall für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechungen, Beschädigung oder Verlust von Daten und alle anderen Formen indirekter Schäden.
  6. Holon Events haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die darauf zurückzuführen sind, dass Holon Events sich auf unrichtige und/oder unvollständige Informationen der anderen Partei verlassen hat, es sei denn, Holon Events hätte diese Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit kennen müssen.
  7. Holon Events haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die dadurch entstehen, dass die andere Partei die Waren auf andere Weise installiert oder Änderungen an der Installation vorgenommen hat oder dass die andere Partei die Waren unsachgemäß in Betrieb genommen hat.
  8. Holon Events haftet nicht für Schäden, die Wiederherstellung beschädigter oder verlorener Daten oder Leistungseinbußen, die auf eine vorsätzliche Störung der Dienste durch Dritte zurückzuführen sind. Dazu gehören Distributed-Denial-of-Service-Angriffe (DDoS) und Hackerangriffe sowie Viren, bösartige Software, Spyware, Verschlüsselungssoftware und Ähnliches.
  9. Alle Schadensersatzansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres, nachdem die andere Partei von diesen Ansprüchen Kenntnis erlangt hat oder vernünftigerweise hätte Kenntnis erlangen können, vor dem zuständigen Gericht geltend gemacht wurden.
  10. Die Ausführung des erteilten Auftrags erfolgt ausschließlich zugunsten der anderen Partei. Dritte können aus dem Inhalt der ausgeführten Arbeiten keine Rechte ableiten. Die andere Partei stellt Holon Events von allen Ansprüchen Dritter frei, einschließlich der angemessenen Kosten für Rechtsbeistand, die in irgendeiner Weise mit den für die andere Partei ausgeführten Arbeiten zusammenhängen oder daraus resultieren.
ARTIKEL 14 | Höhere Gewalt
  1. Die Parteien sind im Falle höherer Gewalt nicht zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen verpflichtet.
  2. Unter höherer Gewalt werden – zusätzlich zu dem, was in diesem Zusammenhang durch Gesetz und Rechtsprechung verstanden wird – alle vorhersehbaren oder unvorhersehbaren äußeren Ursachen verstanden, auf die Holon Events keinen Einfluss ausüben kann und/oder aufgrund derer Holon Events seine Verpflichtungen nicht erfüllen kann. Dazu gehören Arbeitsstreiks im Unternehmen von Holon Events, einschließlich Defekte an Maschinen und Werkzeugen, sowie die Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters oder freiberuflichen Spezialisten, der für die Ausführung des Auftrags erforderlich ist.
  3. Holon Events hat auch das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung verhindert, eintritt, nachdem Holon Events seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
  4. Die Parteien können die Verpflichtungen aus dem Vertrag für die Dauer der höheren Gewalt aussetzen. Dauert dieser Zeitraum länger als zwei Monate, ist jede der Parteien berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne zur Zahlung von Schadensersatz an die andere Partei verpflichtet zu sein.
  5. Soweit Holon Events zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt seine Verpflichtungen aus dem Vertrag teilweise erfüllt hat oder erfüllen kann und der erfüllte oder noch zu erfüllende Teil einen eigenständigen Wert hat, ist Holon Events berechtigt, den erfüllten oder noch zu erfüllenden Teil separat in Rechnung zu stellen. Die andere Partei ist verpflichtet, diese Rechnung wie einen separaten Vertrag zu bezahlen.
ARTIKEL 15 | Haftungsausschluss
  1. Die andere Partei stellt Holon Events von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags Schäden erleiden, die der anderen Partei zuzurechnen sind.
  2. Die andere Partei stellt Holon Events von Ansprüchen Dritter in Bezug auf geistige Eigentumsrechte an Materialien oder Daten frei, die von der anderen Partei zur Verfügung gestellt und bei der Ausführung des Vertrags verwendet werden.
ARTIKEL 16 | Geistiges Eigentum
  1. Alle Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Filme, Software und sonstigen Materialien oder (elektronischen) Dateien, die von Holon Events im Rahmen des Vertrags erstellt wurden, bleiben Eigentum von Holon Events, unabhängig davon, ob sie der anderen Partei oder Dritten zur Verfügung gestellt wurden. Sie sind außerdem ausschließlich für die Verwendung durch die andere Partei für den Zweck bestimmt, für den diese Gegenstände bereitgestellt wurden, und dürfen ohne vorherige Zustimmung von Holon Events nicht reproduziert, veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden.
  2. Holon Events behält sich das Recht vor, alle durch die Ausführung der Arbeiten gewonnenen Erkenntnisse für andere Zwecke zu verwenden, sofern keine vertraulichen Informationen an Dritte weitergegeben werden.
ARTIKEL 17 | Anwendbares Recht
  1. Für alle mit Holon Events geschlossenen Verträge und die sich daraus ergebenden Rechtsbeziehungen gilt niederländisches Recht.
  2. Für Streitigkeiten mit der anderen Partei ist ausschließlich das niederländische Gericht zuständig.

ZUSÄTZLICHE MIETBEDINGUNGEN
Artikel 1: GELTUNG
  1. Die zusätzlichen Mietbedingungen gelten, wenn Holon Events der anderen Partei bewegliche Sachen (wie z. B. Hardware) vermietet oder zur Verfügung stellt, unabhängig davon, ob die Sachen gemeinsam mit oder im Rahmen einer anderen Dienstleistung von Holon Events zur Verfügung gestellt werden.
  2. Unter Mieter versteht man jede andere Partei, der Sachen zur Verfügung gestellt werden, unabhängig davon, ob dies gegen Entgelt geschieht oder nicht.
Artikel 2: MIETDAUER
  1. Die Vermietung von Gegenständen erfolgt für den vereinbarten Zeitraum.
  2. Wenn der Mieter die Mietdauer verkürzen oder verlängern möchte, kann er einen entsprechenden Antrag stellen. Eine Verkürzung ist grundsätzlich möglich, vorbehaltlich der Erstattung bereits entstandener Kosten und der praktischen Durchführbarkeit. Eine Verlängerung ist grundsätzlich je nach Verfügbarkeit möglich.
  3. Die neue Mietdauer ist erst dann verbindlich, wenn Holon Events die neue Mietdauer einschließlich etwaiger Preisanpassungen bestätigt hat.
  4. Eine Stornierung ist gemäß den in Artikel 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Holon Events festgelegten Bedingungen möglich.
Artikel 3: GARANTIE
  1. Der Mieter ist zur Zahlung einer Kaution verpflichtet, die vor der Übergabe der gemieteten Ware an Holon Events zu entrichten ist. Nach Rückgabe der gemieteten Ware in ordnungsgemäßem Zustand erhält der Mieter diese Kaution zurück. Etwaige noch zu zahlende Schäden und Kosten oder sonstige Ansprüche aus dem Vertrag können mit der Kaution verrechnet werden.
  2. Werden nach der Rückgabe Mängel festgestellt, die nicht auf normale Nutzung oder normale Abnutzung zurückzuführen sind, gehen alle daraus resultierenden Kosten, wie z. B. notwendige Reparatur- und/oder Reinigungsarbeiten sowie Ersatzteile, einschließlich Arbeitsaufwand und Teile auf der Grundlage des Neupreises, zu Lasten des Mieters.
Artikel : VERPFLICHTUNGEN DES MIETERS
  1. Der Mieter ist verpflichtet, die Waren im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit zu nutzen.
  2. Der Mieter ist verpflichtet, die Geräte ordnungsgemäß zu warten und sie nur unter normalen Umständen gemäß den technischen Spezifikationen und Gebrauchsanweisungen zu verwenden.
  3. Der Mieter ist verpflichtet, eine angemessene Versicherung gegen Verlust, Beschädigung und Diebstahl des Mietobjekts abzuschließen. Dies gilt ausdrücklich auch, wenn der Mieter zusätzliche Dienstleistungen und/oder Unterstützung von Holon Events in Anspruch nimmt.
  4. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt sorgfältig zu behandeln und dafür zu sorgen, dass alle gemieteten Geräte und Gegenstände in einwandfreiem und funktionsfähigem Zustand zurückgegeben werden.
  5. Der Mieter ist verpflichtet, für das Mietobjekt nur Original-Verbrauchsmaterialien und Zubehör zu verwenden. Schäden am gemieteten Eigentum, die durch die Verwendung von nicht originalen Verbrauchsmaterialien oder Materialien entstanden sind, werden dem Mieter in Rechnung gestellt, ebenso wie die Folgeschäden, die sich aus der Unmöglichkeit der Nutzung des gemieteten Eigentums und/oder den Kosten für Ersatzmaterialien ergeben.
  6. Der Mieter ist verpflichtet, auf Verlangen von Holon Events bei der Lieferung des gemieteten Eigentums einen gültigen Identitätsnachweis (Reisepass oder Führerschein) vorzulegen.
  7. Der Mieter ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Verpackungsmaterial bei der Rückgabe der gemieteten Gegenstände ebenfalls an Holon Events zurückgegeben wird. Bei fehlendem Verpackungsmaterial berechnet Holon Events die Kosten für den Ersatz.
  8. Der Mieter ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle installierten Softwareprogramme entfernt wurden. Befindet sich bei der Rückgabe der Geräte noch Software auf diesen, wird diese von Holon Events auf Kosten des Mieters entfernt.
Artikel  5: SOFTWARE
  1. Grundsätzlich werden alle Geräte ohne Software geliefert, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  2. Der Mieter ist für die Installation und ordnungsgemäße Deinstallation der Software verantwortlich, die während der Mietdauer auf den Geräten verwendet wird.
  3. Holon Events ist nicht verantwortlich für das Funktionieren oder Nichtfunktionieren der vom Mieter auf dem Mietobjekt installierten Software.
  4. Der Mieter ist gegebenenfalls auch für den Besitz der richtigen und gültigen Softwarelizenzen verantwortlich.
Artikel 6: EIGENTUM
  1. Das gemietete Material, einschließlich Verpackungsmaterial und etwaiger Software, bleibt Eigentum von Holon Events..
  2. hat dies schriftlich genehmigt. Der Mieter darf auch keine Markenzeichen, Kennzeichnungen oder Seriennummern von den Waren entfernen.
  3. Der Mieter ist nicht berechtigt, die Waren zu verpfänden oder in anderer Weise zu belasten. Der Mieter ist verpflichtet, die von Holon Events gelieferten Gegenstände getrennt aufzubewahren. Wenn Dritte die Waren beschlagnahmen oder Rechte daran geltend machen oder durchsetzen wollen, ist der Mieter verpflichtet, Holon Events unverzüglich darüber zu informieren.
  4. Die andere Partei gewährt Holon Events und den von ihr beauftragten Dritten unwiderruflich das Recht und die Erlaubnis, die Orte, an denen sich die Gegenstände befinden, zu betreten und diese zurückzunehmen.
Artikel 7: LIEFERUNG & VERSICHERUNG
  1. Die gemieteten Gegenstände können bei Holon Events abgeholt werden.
  2. Ab dem Zeitpunkt, an dem die Ausrüstung beim Mieter eintrifft, haftet dieser für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl. Der Mieter muss für eine angemessene Versicherung sorgen und (falls zutreffend) gute Vereinbarungen hinsichtlich der möglichen Nutzung durch Dritte treffen.
  3. Wenn Holon Events den Transport zum und vom Standort organisiert, kümmert sich Holon Events um die Versicherung der gemieteten Gegenstände während des Transports. Dies hat keinen Einfluss auf die Verpflichtung des Mieters, eine Versicherung gemäß Artikel 4.3 dieser zusätzlichen Mietbedingungen abzuschließen.
Artikel 8: STÖRUNGEN UND BESCHWERDEN
  1. Die gemieteten Gegenstände werden regelmäßig gewartet und vor der Lieferung an den Mieter auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft. Dem Mieter wird empfohlen, die gemieteten Gegenstände vor ihrer Verwendung zu testen.
  2. Funktionsstörungen der Geräte, sofern sie nicht vom Mieter verursacht wurden, werden von Holon Events in den Benelux-Ländern kostenlos behoben. Nach Eingang der Serviceanfrage, die innerhalb der Servicezeit (9:00 bis 17:00 Uhr) berechnet wird, beginnt das Vermietungsunternehmen innerhalb von 4 Stunden mit dem telefonischen Support und/oder der Reparatur oder dem Austausch vor Ort. Die Mietdauer wird so weit wie möglich kostenlos um den Zeitraum verlängert, in dem die Geräte aufgrund der Fehlfunktion nicht genutzt werden konnten.
  3. Mieter, die die Geräte außerhalb der Benelux-Länder nutzen, erhalten denselben telefonischen Support wie oben beschrieben. Der Austausch erfolgt jedoch in Absprache und innerhalb angemessener Grenzen, unter Berücksichtigung des Standorts von Holon Events in den Niederlanden.
  4. Wenn während der Mietdauer keine Beschwerden über die Nichtfunktion oder unzureichende Funktion der gemieteten Gegenstände bei Holon Events eingereicht werden, kann keine Rückerstattung der Mietgebühr verlangt werden. Holon Events ist nur verpflichtet, Ersatzgegenstände zur Verfügung zu stellen, sofern diese verfügbar sind.

FIRMENANGABEN

Holon Rental B.V.
Plantageweg 13K
3833AZ Leusden
Niederlande

Geschäftsführer: Marc Bot
Datenschutzbeauftragter: Marc Bot
Contact: contact@holon-events.com / +31 33 737 03 33

Handelsregisternummer: 97682497
Steuernummer: NL868179747B01
IBAN: NL25BUNQ2157094636
Swift: BUNQNL2A
EORI-Nummer: NL868179747